Der „Schiffsanleger Heisterholz“ ist auf 28 km Weserlänge in der Stadt Petershagen die einzige noch für die Naherholung verbliebene Fläche direkt an der Weser, die 2015 für Schlagzeilen in der Lokalpresse gesorgt hat. Vor 25 Jahren amtlich eröffnet (Kosten für Grunderwerb und Ausbau damals 557.000 DM, finanziert zum größten Teil aus Landes- und Kreismitteln), war dieser Bereich bis zum 1. April 2015 ein viel besuchtes, von einem Pächter in den letzten Jahren vorbildlich gepflegtes touristisches Aushängeschild in der Stadt Petershagen.

Mit dem Hinweis auf die längste Wasserskistrecke in Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Petershagen auf ihrer Internetseite selbst kräftig Werbung für den Schiffsanleger gemacht. Wassersportler und Naherholungssuchende weit über den Bereich der Stadt Petershagen hinaus füllten nicht nur an Wochenenden Stellplätze und Liegewiese.

Das änderte sich schlagartig, als die Anlage am 1. April 2015 auf Anweisung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Minden gesperrt wurde. Hintergrund: die Spundwand war mittlerweile so marode geworden, dass die Sicherheit der Besucher nicht mehr gewährleistet war.

Die Sperrung kam jedoch nicht aus heiterem Himmel: Jahrelang hatte das Wasser- und Schiffahrtsamt die Stadt Petershagen auf die Problematik hingewiesen, ohne dass seitens der Stadt gehandelt wurde.

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In Verbindung mit der Sperrung der Spundwand ist auch die daneben befindliche Slip-Anlage gesperrt worden, so dass dort keine Boote mehr zu Wasser gelassen werden konnten. Entsprechend blieben die Bootsfahrer aus.

Es folgte die fristlose Kündigung des Pachtvertrages seitens des Pächters.

Die Pflege der Anlage wurde danach durch die Stadt nur noch sehr mangelhaft betrieben.

Den Dauerstellplatzinhabern wurde im Herbst 2015 sogar die an die Stadt entrichtete Gebühr für das Rasenmähen in 2015 zurück erstattet.

Dazu rechtlich problematisch: Mit der Sperrung der Slip-Anlage wurde auch der Feuerwehr der Stadt Petershagen die Möglichkeit genommen, ihr Boot in Notfällen oberhalb des Stauwehres zu Wasser zu lassen.

Im Frühsommer 2015 präsentierte der Bürgermeister der Stadt Petershagen den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehr in nichtöffentlicher Sitzung ein Konzept eines Planungsbüros, dass die Beseitigung der Spundwand mit Hilfe von Steuermitteln aus der Wasserrahmenrichtlinie vorsah.

Dazu sollte ein Großteil der Liegewiese ausgebaggert und in Biotop umgewandelt werden. Als diese Planungen öffentlich wurden, folgte massive Kritik aus der Bürgerschaft, die für den Erhalt der Anlage zur Freizeitnutzung plädierte. Auf ein Protestschreiben an den Bürgermeister, das u.a. von 7 Vereinsvorsitzenden aus der Ortschaft Petershagen sowie dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes unterzeichnet worden war, gab es vom Bürgermeister nicht die geringste Reaktion.

Eine geforderte Bürgerversammlung fand genauso wenig statt wie eine Ortsbegehung der Politiker am Schiffsanleger.

Erst Anfang März 2016 führte nicht die nachlassende Kritik zu einem Umdenken auf der politischen Bühne. Aus der CDU-Fraktion im Stadtrat heraus kam die Anregung zur Gründung eines Fördervereins seitens der Bürgerschaft, der die Anlage am Schiffsanleger pachten und die Sanierung eigenverantwortlich übernehmen sollte.

Dieser Vorschlag wurde in kürzester Zeit aufgenommen und umgesetzt. Der gemeinnützige „Förderverein des Naherholungsgebietes Schiffsanleger Petershagen e.V.“ wurde am 15. März 2015 gegründet.

Am 17. März beauftragte der Rat der Stadt Petershagen die Verwaltung, mit dem Förderverein Verhandlungen über einen Pachtvertrag aufzunehmen, der die Übertragung und den Betrieb des Schiffsanlegers sowie eine Zuschussgewährung der Stadt Petershagen an den Verein beinhalten sollte.

In den folgenden Monaten hat der Verein die Planungen schon so weit voran getrieben, dass bereits im Sommer eine Genehmigung für den Abriß der Spundwand vorlag – dank der sehr konstruktiven Unterstützung seitens der Bezirksregierung (federführend), des Wasser- und Schiffahrtsamtes Minden und der Kreisverwaltung (Untere Landschaftsbehörde).

Die baulichen Maßnahmen, die aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben Ende September beendet sein müssen, folgen dabei den Vorgaben des Wasser- und Schiffahrtsamtes.

Nach dem Abriss der Spundwand wird das Ufer abgeschrägt und mit einer Steinschüttung befestigt. Zukünftig wird ein ca. 80 m langer Schwimmsteg das Anlegen der Boote gewährleisten und eine neu gestaltete Slip-Anlage in Verbindung mit weiteren Planungen die Attraktivität des Naherholungsgebietes nicht nur wiederherstellen, sondern sicherlich steigern. Gegenüber der Biotop-Planung des Bürgermeisters werden durch den Einsatz engagierter Bürger dazu mindestens 70.000 € an Steuermitteln gespart.